das Perückenhaus


Direkt zum Seiteninhalt

IV Abrechnungen



Als offizieller Partner der IV-AHV helfen wir Ihnen gerne
beim Erstellen des Antragsformulares.

Die IV-AHV übernimmt in den meisten Fällen die Kosten
für eine Perücke.

Vor Erreichen des AHV-Alters bezahlt die Kasse bis max. Fr. 1500.-
pro Jahr.

AHV-Bezüger erhalten bis max. Fr. 1 000.- pro Jahr.

Um die Formulare korrekt auszufüllen, benötigen wir ein gültiges
Arztzeugnis sowie einen amtlichen Personalausweis.



Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü